Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
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Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
Ich bin sehr skeptisch, wenn es um Beratung zu Finanzprodukten geht. ASS-TIPP hat mich bei staatlich geförderten Rentenprodukten absolut überzeugt mit der Vorbereitung und Darstellung von maßgeschneiderten Lösungen. Absolut vertrauenswürdig und empfehlenswert! [ mehr ]
Ich hatte heute mein erstes Beraturngespräch mit Herrn Hönle. Es hört sich alles sehr interessant an! Es wurden alle meine Fragen beantwortet. Aber ich denke, dass da noch mehr Fragen im nachhinein auftauchen werden. Diese jederzeit beantwortet zu bekommen ist ebenfalls gegeben, so dass ich hier die umfassende Beratung sehr weiter empfehlen kann. [ mehr ]
Sehr offenes Gespräch und: Die Analyse war sehr hilfreich für bessere Entscheidungen zu treffen. Toll, mir wurden Möglichkeiten aufgezeigt und somit kann ich nur 5 Sterne geben [ mehr ]